AfD gesichert rechtsextrem – wen interessiert’s?

AfD gesichert rechtsextrem

Der Anfang – Eine neue Partei füllt das Vakuum

Im Jahr 2013 war die politische Landschaft Deutschlands in Bewegung geraten. Viele Konservative und Freiheitliche fühlten sich heimatlos: Die CDU unter Angela Merkel war zur linksgrünen Partei verkommen, die FDP ein zahnloser Papiertiger, der mit Freiheit nichts mehr anzufangen wusste. Als Bernd Lucke, Frauke Petry, Konrad Adam und Alexander Gauland die Alternative für Deutschland (AfD) gründeten, war die Begeisterung groß. Gefordert wurden die Rückkehr zur Deutschen Mark, direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild, nationale Souveränität und eine drastische Verkleinerung des Staates.

Die AfD fand mit dieser Programmatik aus dem Stand heraus schnell Anklang und gleich von Beginn an eine erhebliche Anzahl an Mitgliedern. Das basisdemokratische Prinzip innerhalb der Partei, das jedem Mitglied ein Mitspracherecht gab, führte zu großer Aktivität für die Partei unter den Mitgliedern.

Frühe mediale Zuschreibungen

Es dauerte nicht lange, bis die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen ermittelt hatte, die Partei sei „rechtspopulistisch“. Direkt darauf veröffentlichte die taz einen Artikel im Oktober 2013 über die rechtspopulistische AfD, und nachdem im November auch die Zeit auf dieses Thema aufsprang, gab es für die Presse kein Halten mehr. Die AfD war ab diesem Zeitpunkt „die rechtspopulistische AfD“ und wurde mit 100-prozentiger Konsequenz von allen Medien so genannt, als wäre dies ihr Name.

Damals waren viele Mitglieder und Sympathisanten der AfD entsetzt, und man fragte sich, wo man da nur hineingeraten war. Also durchsuchte der Autor dieses Artikels, der selbst seit Mai 2013 Mitglied ist, alle Reden und Veröffentlichungen, die es bis dahin gegeben hatte – was im Jahr 2013 ja noch sehr übersichtlich und an einem längeren Sonntagnachmittag machbar war – und fand: nichts. Keine Andeutung, keinen Hinweis, kein verbotenes Wort, keine Forderung, noch nicht einmal einen Verdachtsgrund. Es gab keinerlei Hinweis auf den angeblichen Rechtspopulismus – außer der Behauptung der grünen Heinrich-Böll-Stiftung.

2013 gab es das Internet schon lange genug, dass man wusste, dass die Presse lügt. Allerdings wusste man damals noch nicht, wie umfassend – das lernte man als AfD-Mitglied aber recht schnell. Die Berichterstattung über AfD Veranstaltungen, auf denen man selbst anwesend war, hatte grundsätzlich nichts mit der Realität zu tun.

 

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Erste Angriffe – und kein Beleg

Bereits 2014 wurden einzelne Politiker aus dem linken Spektrum laut, der Verfassungsschutz müsse die AfD auf rechtsextreme Tendenzen beobachten. Hans-Georg Maaßen wies dies damals noch zurück – mit Verweis auf die hohen rechtlichen Hürden und dass der Verfassungsschutz nicht als „Hilfstruppe“ im politischen Konkurrenzkampf missbraucht werden dürfe.

Der Ruf nach Beobachtung wird lauter

2015, mit Beginn der durch Angela Merkel verursachten Asylkrise durch grundgesetzwidrige Öffnung der Grenzen, verleiht der AfD erheblichen zusätzlichen Zuspruch. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch kein Halten mehr. Im gleichen Eifer, mit dem alle „Flüchtlinge“ zu Heiligen erklärt werden, die einmal pro Woche Geldbeutel mit großen Beträgen auf der Straße finden und diese brav bei der Polizei abgeben, wird die AfD nun als rechtsextrem verteufelt.

Der Verfassungsschutz schaltet sich ein

Bis 2018 wird der Verfassungsschutz weder in den Ländern noch im Bund aktiv. 2018 gründet sich innerhalb der AfD die „Patriotische Plattform“, die sofort vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird und daraufhin im September 2018 ihre Selbstauflösung verkündet. Die AfD bestimmt den internen Sonderermittler Roland Hartwig, um zu prüfen, ob es innerhalb der AfD tatsächliche rechtsextreme Bestrebungen gibt. Der VS Thüringen stuft Stephan Kramer als „Prüffall“ ein und veröffentlicht dies – was äußerst ungewöhnlich ist, denn die Einstufung als Prüffälle wird im Geheimen vorgenommen. Auch in Zukunft veröffentlichen Verfassungsschützer Einstufungen über die AfD an die Presse, und viele Gutachten werden „versehentlich“ geleakt – so, als ob der VS die Sicherheitseinrichtungen einer Currywurstbude hätte.

 Der Wendepunkt: Politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes

Nachdem der Damm gebrochen war und man feststellte, dass der Einsatz des Verfassungsschutzes gegen die AfD keinen medialen Aufschrei verursacht hatte,

folgte Maßnahme auf Maßnahme:

– Januar 2019: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als „Prüffall“, die Junge Alternative (JA) und den „Flügel“ als Verdachtsfälle ein – erstmals gerät eine Bundestagspartei ins Visier des Inlandsgeheimdienstes.

– Februar 2019: Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem BfV, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen – die interne Prüfung läuft jedoch weiter.

– März 2020: Der „Flügel“ wird vom BfV als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, was nachrichtendienstliche Mittel erlaubt; kurz darauf wird die Gruppierung offiziell aufgelöst.

– 2020–2021: Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als Verdachtsfälle eingestuft.

– März 2021: Das BfV stuft die gesamte AfD als Verdachtsfall ein, hält dies aber aufgrund laufender Klagen zunächst geheim – ein „Medienleck“ führt dennoch zur Veröffentlichung.

– März 2021: Thüringen stuft die AfD offiziell als „gesichert rechtsextrem“ ein – als erstes Bundesland mit vollständiger Beobachtung und V-Leute-Befugnis.

– Juli 2021: Das VG Weimar erklärt die frühere öffentliche Prüffall-Mitteilung Thüringens rückblickend für unzulässig, ohne die aktuelle Beobachtung infrage zu stellen.

– März 2022: Das VG Köln bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verdachtsfall-Einstufung durch das BfV – Beobachtungen und Datensammlungen sind nun bundesweit rechtlich gedeckt.

– 2022–2023: Erste AfD-Abgeordnete in Landesparlamenten, etwa in Bayern, werden individuell unter Beobachtung gestellt.

– 2023: Ein über 1.100 Seiten starkes internes Gutachten des BfV behauptet systematisch verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD – darunter völkisches Denken und aggressive Rhetorik.

– April 2023: Die Junge Alternative wird vom BfV als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft; ein Eilantrag dagegen wird 2024 vor Gericht abgewiesen.

– Mai 2024: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt die bundesweite Verdachtsfall-Einstufung endgültig – Revision wird nicht zugelassen.

April 2025: Brandenburg folgt Thüringen und stuft seine AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein – der Landes-VS-Chef wird wegen fehlender Abstimmung mit der Ministerin entlassen.

– Mai 2025: Das BfV stuft die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein – die Partei wird nun bundesweit als Beobachtungsobjekt mit vollem Instrumentarium überwacht.

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Wirkung und politische Folgen

Was als Parteigründung mit wirtschaftsliberalen und demokratiepolitischen Forderungen begann, wurde über Jahre hinweg von Medien und Verfassungsschutz schrittweise in die Ecke des Extremismus gerückt. Die seit 2013 von der Presse wöchentlich aufgestellte Behauptung, die AfD würde weiter nach rechts rücken, scheint sich in den Maßnahmen der verschiedenen Verfassungsschutzämter wiederzuspiegeln.

Weiß man aber, dass nahezu die gesamte deutsche Presse unter staatlicher Kontrolle steht, erkennt man das offensichtliche politische Ballett zwischen Parlamenten, Medienhäusern und dem Verfassungsschutz.

Wer jemals eine der unzähligen „geleakten“ Verfassungsschutz-Gutachten gelesen hat, weiß, dass es keinerlei Grund gibt, der AfD Extremismus vorzuwerfen. Das sind Sammlungen aus zwölf Jahren Facebook-Posts, Tweets und einzelnen Halbsätzen aus Bierzeltreden.

Die AfD ist eine der am meisten überwachten Organisationen der Weltgeschichte. Jeder einzelne Journalist, jeder einzelne linke NGO-Mitarbeiter und sonstige Berufslinke legt jedes einzelne gesprochene und geschriebene Wort, das je von einem AfD-Politiker – von Kreisebene bis Bundestag – von sich gegeben wurde, auf die Goldwaage und untersucht, ob man nicht doch irgendetwas Rechtsextremes mit viel Fantasie hineininterpretieren könnte. Und in all der Zeit unter über 50.000 Mitgliedern findet sich effektiv gar nichts.

Weder Gewaltaufrufe noch verfassungsfeindliche Forderungen lassen sich nachweisen. Ein einziger offizieller Aufruf würde reichen, und man hätte endlich seinen Beweis.

Stattdessen benötigt man 1.000 Seiten an Oberflächlichkeiten und absichtlich missverstandenen Äußerungen, die alle legal sind, aber eben in der Summe einen radikalen Eindruck erzeugen sollen.

Die letzte Veröffentlichung des Verfassungsschutzes, dass die gesamte AfD jetzt gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, brachte der Partei Mitgliederbeitritte in Rekordhöhe.

Schlussbemerkung

Wenn die Medien über ein Jahrzehnt lang im Daueralarmmodus gegen die AfD berichten und der Staat über Jahre hinweg das Grundgesetz in großem Stil ignoriert, während er gleichzeitig der Opposition Verfassungsuntreue vorwirft, dann verlieren solche Vorwürfe irgendwann ihre Wirkung auf die Bürger.

Seit der bundesweiten Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem verzeichnet die AfD Rekordzuwächse unter den Mitgliedern. Die Umfragen weisen sie weiterhin als gleichstark mit der CDU aus.

Die Nazikeule ist endgültig zerbrochen, jetzt müssen sich die Altparteien etwas Neues zur Bekämpfung der AfD einfallen lassen.

Vielleicht ausnahmsweise gute Politik?

 

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