Navigation
- Ausgangssituation
- Wichtiger Hinweis
- Welche Möglichkeiten gibt es?
- Rechtsschutzversicherung
- Keine Rechtsschutzversicherung
- Kostenrisiko ohne Rechtsschutz
- Wirtschaftliche Beispielrechnungen
- Mit oder ohne Anwalt?
- Downloadbereich
- Abschließender Hinweis
1. Ausgangssituation
Diese Seite richtet sich an Personen, die bereits ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO an den Beitragsservice bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt gerichtet haben und mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind.
Typischerweise liegt bereits folgende Dokumentenkette vor:
- DSGVO-Auskunftsersuchen,
- Antwort des Beitragsservice,
- Nachbesserungsverlangen wegen unvollständiger Auskunft,
- Antwort unter Berufung auf § 11 Abs. 8 RBStV,
- Schreiben gegen die Berufung auf § 11 Abs. 8 RBStV,
- Antwort mit endgültiger Verweigerung weiterer Korrespondenz.
Teilweise wurde zusätzlich eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten oder einer anderen Datenschutzaufsicht eingereicht.
Manche Betroffene akzeptieren die erteilte Auskunft. Andere prüfen, ob sie ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich weiterverfolgen möchten.
Für diese Fälle stellt diese Seite verschiedene Dokumentvorlagen und Formulierungsbeispiele zur Verfügung.
Es wird dabei keine Empfehlung für einen bestimmten Weg ausgesprochen.
Es wird weder geprüft, ob in einem konkreten Einzelfall Ansprüche bestehen, noch wird empfohlen, gerichtliche Schritte einzuleiten oder davon abzusehen.
Die bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich als Formulierungsbeispiele und Orientierungshilfen.
Jede Person muss selbst prüfen oder prüfen lassen, ob die dargestellten Inhalte zum eigenen Sachverhalt passen.
3. Welche Möglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss der vorherigen Phasen kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
- Sie können die Angelegenheit als erledigt betrachten.
- Sie können weitere außergerichtliche Schritte prüfen.
- Sie können eine Rechtsschutzversicherung um Deckung bitten.
- Sie können anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
- Sie können prüfen, ob eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht kommt.
4. Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, kann zunächst geprüft werden, ob Deckungsschutz für die beabsichtigte Rechtsverfolgung besteht.
Wird Deckungsschutz gewährt, reduziert sich das persönliche Kostenrisiko häufig erheblich.
Viele Betroffene entscheiden sich in diesem Fall dafür, einen Rechtsanwalt mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
5. Keine Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung oder wurde keine Deckungszusage erteilt, tragen Sie das Prozesskostenrisiko grundsätzlich selbst.
Auch in diesem Fall kann ein Anwalt beauftragt werden. Die Kosten müssen dann grundsätzlich selbst getragen werden.
Vor dem Amtsgericht besteht in vielen zivilrechtlichen Verfahren jedoch kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Bürger ihre Klage grundsätzlich selbst einreichen und selbst führen können.
Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts endet regelmäßig bei Streitwerten bis 5.000 €.
6. Kostenrisiko ohne Rechtsschutz
Die folgenden Zahlen dienen ausschließlich einer groben Orientierung.
| Streitwert | Gerichtskosten ca. | Gegenseite ca. | Gesamtrisiko ca. |
|---|---|---|---|
| 500 € | 120 € | 250–290 € | 380–430 € |
| 1.000 € | 183 € | 340–390 € | 550–600 € |
7. Wirtschaftliche Beispielrechnungen
Schadensersatzforderung 500 €
| Szenario | Einnahmen | Kosten | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Auskunft + Schadensersatz gewonnen | +500 € | 0 € | +500 € |
| Vergleich, z. B. 250 € | +250 € | 0–100 € | +150 bis +250 € |
| Auskunft gewonnen, Schadensersatz verloren | 0 € | ca. 100–250 € | −100 bis −250 € |
| Alles verloren | 0 € | ca. 380–430 € | −380 bis −430 € |
Schadensersatzforderung 1.000 €
| Szenario | Einnahmen | Kosten | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Auskunft + Schadensersatz gewonnen | +1.000 € | 0 € | +1.000 € |
| Vergleich, z. B. 500 € | +500 € | 0–150 € | +350 bis +500 € |
| Auskunft gewonnen, Schadensersatz verloren | 0 € | ca. 150–350 € | −150 bis −350 € |
| Alles verloren | 0 € | ca. 550–600 € | −550 bis −600 € |
Ein Vergleich ist eine freiwillige Einigung zwischen den Beteiligten. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vergleichs besteht nicht.
8. Mit oder ohne Anwalt?
Deckungszusage erhalten
Liegt eine Deckungszusage vor, kann ein Anwalt mit der weiteren Prüfung und Bearbeitung beauftragt werden.
Keine Deckungszusage
Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Anwalt beauftragt werden. Die Kosten müssen dann grundsätzlich selbst getragen werden.
Eigenständige Klage
Vor dem Amtsgericht besteht häufig kein Anwaltszwang. Wer diesen Weg prüft, sollte darauf achten, ausschließlich solche Angaben zu verwenden, die zum eigenen Sachverhalt passen und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können.
9. Downloadbereich
Je nach persönlicher Situation stehen vier unterschiedliche Dokumente zur Verfügung.
9.1 Deckungsanfrage – nur Auskunft
Für Personen mit Rechtsschutzversicherung, die ausschließlich die vollständige Erteilung der DSGVO-Auskunft prüfen möchten.
9.2 Deckungsanfrage – Auskunft und Schadensersatz
Für Personen mit Rechtsschutzversicherung, die zusätzlich einen möglichen Schadensersatzanspruch prüfen möchten.
9.3 Klage – nur Auskunft
Vorlage für die gerichtliche Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.
9.4 Klage – Auskunft und Schadensersatz
Vorlage für die gerichtliche Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sowie eines möglichen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO.
10. Abschließender Hinweis
Diese Seite verfolgt nicht das Ziel, bestimmte rechtliche Schritte zu empfehlen oder von ihnen abzuraten.
Ziel ist ausschließlich die Bereitstellung von Informationen, Formulierungsbeispielen und öffentlich zugänglichen Materialien.
Die Entscheidung, ob eine Angelegenheit weiterverfolgt wird, ob anwaltliche Unterstützung eingeholt wird oder ob ein Verfahren geführt werden soll, trifft jede Person eigenverantwortlich.
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Wenn man dieses Verbandklagerecht betrachtet steht dies auch den ab GEZ okten zur verfügung
Wir gründen praktische einen Verein wie dieser DUH auch und klagen den Misthaufen in die Pleite.
Muss aber zugeben das ich mich nicht auskenne.
Ich habe praktisch keine Auskunft erlangt – und wurde mit dem eigens gegründeten Datenschutzaufsicht für GEZ Angelegenheiten ABGESPEIST: