DSGVO-Auswertung startet diesen Samstag – 17. Januar 2026

DSGVO Antwort

In dieser Woche beginnt die nächste entscheidende Phase der DSGVO-Aktion.
Die Auswertung der Antworten startet diesen Samstag, am 17.01.2026.

Rückblick: Die GEZ-DSGVO-Aktion

Die erste GEZ-DSGVO-Aktionswoche vom 06. bis 13. Dezember 2025 war ein voller Erfolg. Aufgrund der hohen Beteiligung wurde die Aktion verlängert. In der darauffolgenden Woche nahmen sogar noch mehr Personen teil als in der ursprünglichen Aktionswoche. Auch danach blieben die Teilnehmerzahlen hoch.

Bis heute haben über 200.000 Bürger eine DSGVO-Anfrage bei der GEZ gestellt und von ihrem Recht auf Datenauskunft Gebrauch gemacht.

Warum die Auswertung jetzt startet

Da in den ersten zwei Wochen die meisten Anfragen gestellt wurden, haben wir uns entschlossen, am Wochenende zum 17. Januar 2026 mit der Auswertung zu beginnen.
Denn zu diesem Zeitpunkt ist für einen großen Teil der Teilnehmer die 30-tägige Antwortfrist der GEZ bereits abgelaufen.

Erste Auswertungen: Ein klares Bild

Mittlerweile haben uns weit über 100 Bürger ihre anonymisierten Antworten der GEZ zugesendet, zudem haben viele an unseren Umfragen auf X teilgenommen.

Daraus ergibt sich bereits ein klares Bild:

  • Bei rund der Hälfte der Teilnehmer liegt bislang keine Antwort der GEZ vor.

  • Niemand hat ein Fristverlängerungsanschreiben der GEZ erhalten.

  • Fast alle Antworten wurden in einem Massendruckverfahren erstellt und stellen keine vollständige Datenauskunft dar.

  • Einige Betroffene erhielten die falsche Auskunft, sie seien im System überhaupt nicht erfasst.

Fazit: Die GEZ hat bei der fristgerechten und vollständigen Beantwortung der DSGVO-Datenauskunftsanfragen nahezu vollständig versagt.

Warum keine automatische KI-Auswertung möglich ist

Geplant war ursprünglich, die Auswertung mit einem eigenen KI-System vollständig zu automatisieren. Dafür konnten jedoch nicht genügend Spenden generiert werden, um die Maschine zu kaufen.

Wir werden jedoch in Zukunft weitere kostenlose Dienste rund um die GEZ anbieten, für die eine eigene KI-Infrastruktur notwendig ist.
Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung durch Spenden, damit wir dieses System für Sie aufbauen können.

 

So funktioniert die Auswertung jetzt

Die Auswertung erfolgt über ein einfaches Auswahlsystem mit vorbereiteten Formularen.
Ohne KI können wir leider keine Ein-Klick-Lösung anbieten. Stattdessen stellen wir ein leicht verständliches System bereit, mit dem Sie klar und nachvollziehbar entscheiden können, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind und welche Vorlage dafür genutzt werden sollte.

Hier geht es weiter

Ab dem 17. Januar geht es hier weiter:
https://gfrei.news/gez-auswertung

Abschluss: So bleiben Sie informiert

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Die DSGVO-Aktion ist am kommenden Wochenende nicht abgeschlossen – ab dann fängt sie erst richtig an.

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13 Gedanken zu „DSGVO-Auswertung startet diesen Samstag – 17. Januar 2026“
  1. Hallo, ich habe ein Mehrseitiges Dokument erhalten, wo auf der letzten Seite nur Name, Adresse, Beitragsnummer und seit wann man schon zahlen muss aufgeführt ist. Das ist doch keine richtige Antwort und nahezu alle Daten die angefragt worden fehlen.

  2. Am ca 10.12.2025 2 DSGVO-Anfragen bei der GEZ gestellt per Post.
    Mit Schreiben vom 17.12.2025 1 Antwort bekommen.
    Die 2te Antwort steht nach über 4 Wochen noch aus.

  3. Hallo,
    wir hatten beide den Brief abgeschickt, mein Mann und ich.
    Ich zahle für uns den Beitrag, ulkigerweise habe ich keine Antwort erhalten. Mein Mann hat eine erhalten, die uns sehr verwundert, denn darin sind alte Daten seiner Selbstständigkeit enthalten, die schon seit 14 Jahren nicht mehr besteht. Man führt ihn dort als Firma/Selbstständigen und es klingt als wenn sie meinen er zahle Beitrag.
    Was tue ich nun damit?
    Grüße,
    S.

    1. Bei mir auch nur ein 4 seitiger Maschinendruck innerhalb der 4 Wochen angekommen.

  4. Hallo, ich habe auch ein 4 Seiten-Maschinenausdruck erhalten und darin sind natürlich nicht alle Daten für mich bereitgestellt worden. Auch keine Zahlungshistorie. Jetzt ist es so, das ich gerne den Fall 4 in Anspruch nehmen möchte, frage mich aber, ob ich jetzt schon einen Schadenersatz fordern kann. Oder muss nicht erst ein Nachforderungsschreiben über die fehlenden Daten erfolgen.
    Weiterhin habe ich die Frage, ob ich bei einer Schadenersatzforderung nicht den Nachweis eines Schadens erbringen muss? Ihr schreibt, das eine Klage beim Amtsgericht erfolgen müsste, wenn der Schaden von der GEZ nicht gezahlt wird. Wie gehen solche Klagen in der Regel aus und welche Aussicht hat man für einen Erfolg. Wer zahlt die Gerichtskosten? Freue mich auf eine schnelle Antwort.
    Weiterhin frage ich, kann man das ohne Anwalt machen und wer zahlt die Gebühren?

    1. Sie können eine Nachforderung oder einen Schadenersatzforderung mit Nachforderung versenden, dies bleibt Ihnen überlassen. In beiden Fällen ist das aber noch kein Verfahren und es entstehen für Sie keine Kosten.

  5. Sehr geehrte/r Absender/in,

    vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen.

    Bitte beachten Sie zunächst, dass eine Auskunft nur dann erteilt werden kann, wenn die Daten – etwa anhand einer Beitragsnummer oder einer Anschrift – eindeutig einer Person zuzuordnen sind. Andernfalls ist das nicht ohne weiteres möglich. Pauschale Auskunftsersuchen sind nach den Erwägungsgründen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (vgl. Erwägungsgrund 63 Satz 7) und deren Auslegung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich zu konkretisieren. Aus Sicht einer Rundfunkanstalt kann ein Ersuchen zumindest so ausgelegt werden, dass es sich auf die im Zusammenhang mit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen verarbeiteten Daten bezieht. Dementsprechend richtet sich die Auskunft nach § 11 Abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und wird mit gesonderter Post durch den Zentralen Beitragsservice (ZBS) erteilt, der als Verwaltungshelfer des Bayerischen Rundfunks tätig ist. Sollten Sie bereits Auskunft in dem Zusammenhang erhalten haben, bitten wir Sie, vorgenannte Ausführungen zu berücksichtigen. Vorsorglich werden wir die gegenständliche Anfrage zum Abgleich und/oder zur weiteren Veranlassung an den ZBS weiterleiten.

    Ansonsten bitten wir Sie uns mitzuteilen auf welchen Sachverhalt sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht (z. B. Mediathek, ARD-Online, konkretes Gewinnspiel, Anstellungsverhältnis etc.). Hinweisen dürfen wir Sie zudem auf Folgendes: Soweit personenbezogene Daten zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden, greift das sog. Medienprivileg (vgl. §§ 12 Abs. 1, 23 Abs. 1 MStV, Art 85 I DS-GVO), das die Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Normen weitgehend ausschließt. Ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch im Hinblick auf Daten, die zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden, scheidet daher aus und ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen in dem Zusammenhang und auf dieser Basis keine Auskunft erteilen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Signatur_BR_200917

    Daniel Belz

    Datenschutzbeauftragter

    Bayerischer Rundfunk

    Juristische Direktion

    Rundfunkplatz 1 | 80335 München

    datenschutz@br.de

    BR.de

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