Sehr viele haben mitgemacht – aber waren es genug?
2.779 haben in dieser Woche eine Nachbesserung angefordert, weil ihre DSGVO-Anfrage von der GEZ nicht oder nur teilweise beantwortet wurde.
2.556 haben sogar Schadensersatz und eine Nachbesserung von den Landesrundfunkanstalten angefordert.
Zusätzlich haben 1.750 ihre GEZ-Akte angefordert.
Bei den Öffentlich-Rechtlichen hatte man diese Woche also ganz ordentlich zu tun.
Warum war das im Verhältnis zur ersten Aktion so wenig?
- Die GEZ hat im Massendruckverfahren auf etwa die Hälfte der Anforderungen mit einem dreiseitigen Infotext plus einer Seite Basisdaten geantwortet.
Viele dachten, das sei eine vollständige Antwort. - Fast niemand aus der konservativ-freiheitlichen Presse hat darüber berichtet, obwohl wir alle für jede Aktion angeschrieben hatten:
nicht Nius, nicht Apollo, keine Junge Freiheit, Achgut oder Compact.
Dabei haben TikTok und YouTube drei Wochen lang regelrecht gebrummt und das Thema war dort Nummer 1.
Was passiert als Nächstes?
Die Landesrundfunkanstalten haben nun zwei Wochen Zeit, eine Nachbesserung für nicht gelieferte oder unvollständige Datenauskünfte zuzusenden.
Erfolgt dies nicht, entsteht gegebenenfalls ein zweiter, unabhängiger Anspruch auf Schadensersatz, zusätzlich zur ersten Forderung.
Auch hier können erneut entweder:
- eine Nachbesserung angefordert oder
- ein weiterer Schadensersatz mit erneuter Nachbesserung verlangt werden.
Klageweg
Ab diesem Punkt steht auch der Klageweg offen.
Dieser verursacht zwar geringe Gerichtskosten, beinhaltet jedoch ein finanzielles Risiko –
es sei denn, man ist rechtsschutzversichert (gegebenenfalls).
Auf diesen Punkt gehen wir in etwa vier Wochen ausführlich ein.
Zusammengefasst
Insgesamt war und ist dies eine sehr erfolgreiche Aktion, die wir fortführen werden.
Wir begleiten Sie dabei bei jedem einzelnen Schritt.
- 200.000+ forderten ihre GEZ-Akte an
- 8.000+ kündigten ihre Einzugsermächtigung
- 5.300+ forderten Nachbesserung oder Schadensersatz
- 500+ reichten Beschwerde bei den Landesdatenschutzbehörden ein
- 300+ Beschwerden gingen an die EU-Kommission
Zusätzlich reichte die AfD eine offizielle Anfrage bei der EU zur Datenschutz-Selbstkontrolle der deutschen Öffentlich-Rechtlichen ein.
Und wir haben gerade erst begonnen.
DSGVO-Anfragen und deren Aufarbeitung werden uns das gesamte Jahr begleiten.
Wir werden diesen Prozess ausbauen, professionalisieren und weiter vereinfachen.
Die Anzeigen bei den Landesdatenschutzbehörden und bei der EU-Kommission begleiten wir journalistisch.
> Bleiben Sie dabei.
> Senden Sie uns weiterhin Ihre Antworten der GEZ zu.
> In vier Wochen beginnt Phase 3 der Aktion.

Erhalten Sie regelmäßig klare, unabhängige Analysen und Nachrichten direkt in Ihr Postfach – von GFrei.News.
Auch Updates und Aktuelles zu unserer DSGVO-GEZ-Aktion!
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!



Eine klasse Arbeit von GFreiNews.
Viele haben sich vielleicht von der 4 Seiten Antwort täuschen lassen. Ich habe auch eine Nachbesserung angefordert und mache fleißig Werbung für GFreiNews.
Ich habe auch die standardisierte Anwort ( Name, Adresse, Geburtsdatum, Zahlungsart, Bankverbindung) erhalten und habe eben eine Nachbesserung angefordert.
Ich habe auch nur die standardisierte Antwort mit den minimalen Basisdaten erhalten.
Keine Zahlungs- und Mahnungshistorie, kein Schufa-Eintrag wird erwähnt (den ich sicher bekommen habe), keine Erwähnung von Gerichtsvollzieher, Drittschuldner und auch keinerlei Angaben zu den 5 Pfändungen, die ich inzwischen hinter mir habe.
Werde morgen die Anforderung der Nachbesserung per Einschreiben abschicken.
Ich habe das volle Programm durchgezogen und bereits Antworten erhalten.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hält sich für nicht zuständig.
Der Beitragsservice ist der Meinung, alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
Also bleibt es auf dem Stand der vier Seiten Blabla.
Wohin kann ich Euch die Kopien senden?
kontakt@gfrei.news
Antwort vom BR auf Phase 2 per email:
Sehr geehrte/r Absender/in,
vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen.
Bitte beachten Sie zunächst, dass eine Auskunft nur dann erteilt werden kann, wenn die Daten – etwa anhand einer Beitragsnummer oder einer Anschrift – eindeutig einer Person zuzuordnen sind. Andernfalls ist das nicht ohne weiteres möglich. Pauschale Auskunftsersuchen sind nach den Erwägungsgründen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (vgl. Erwägungsgrund 63 Satz 7) und deren Auslegung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich zu konkretisieren. Aus Sicht einer Rundfunkanstalt kann ein Ersuchen zumindest so ausgelegt werden, dass es sich auf die im Zusammenhang mit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen verarbeiteten Daten bezieht. Dementsprechend richtet sich die Auskunft nach § 11 Abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und wird mit gesonderter Post durch den Zentralen Beitragsservice (ZBS) erteilt, der als Verwaltungshelfer des Bayerischen Rundfunks tätig ist. Sollten Sie bereits Auskunft in dem Zusammenhang erhalten haben, bitten wir Sie, vorgenannte Ausführungen zu berücksichtigen. Vorsorglich werden wir die gegenständliche Anfrage zum Abgleich und/oder zur weiteren Veranlassung an den ZBS weiterleiten.
Ansonsten bitten wir Sie uns mitzuteilen auf welchen Sachverhalt sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht (z. B. Mediathek, ARD-Online, konkretes Gewinnspiel, Anstellungsverhältnis etc.). Hinweisen dürfen wir Sie zudem auf Folgendes: Soweit personenbezogene Daten zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden, greift das sog. Medienprivileg (vgl. §§ 12 Abs. 1, 23 Abs. 1 MStV, Art 85 I DS-GVO), das die Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Normen weitgehend ausschließt. Ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch im Hinblick auf Daten, die zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden, scheidet daher aus und ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen in dem Zusammenhang und auf dieser Basis keine Auskunft erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Signatur_BR_200917
Daniel Belz
Datenschutzbeauftragter
Bayerischer Rundfunk
Juristische Direktion
Rundfunkplatz 1 | 80335 München
datenschutz@br.de
BR.de
Habt Ihr schon ein Antwortschreiben für Gruppe 4 ?
Ich habe heute ein Schreiben vom Beitragsservice wegen unvollständiger Datenauskunft erhalten.
Sehr geehrter Herr ……..
Sie halten unsere Datenauskunft für unvollständig.
Wir haben Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der zu erteilenden Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (§11 Abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an.
Freundliche Grüße
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Guten Tag liebes Team von Gfrei.news,
vielen Dank erst mal für Eure Arbeit! Bin Fallgruppe 4; in der Vorlage (Nachbesserung + Mahnung; RLP / RFA Stuttgart) taucht immer wieder „**TEXT**“ auf. Ist das in irgendeiner Form notwendig, oder ist einfach nur die fett-Formatierung mißglückt? Ich wollte das nur wissen bevor ich es abschicke, auch falls die Frage dämlich ist…
Ansonsten findet sich hier eine große Übersicht zu DSGVO-Urteilen, für alle Interessenten:
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/datenschutzrecht/dsgvo-schadensersatz-uebersicht-ueber-aktuelle-urteile-und-entwicklungen-laufend-aktualisiert/
Das ist nur eine Hervorhebung die aus technischen Gründen so gemacht wurde.
Hallo gfrei Gemeinde, ich finde eure Arbeit sehr gut und wichtig weil es immer noch zu wenig sind die sich wehren. Darum müssen wir Anwaltlich dagegen vorgehen um zum Erfolg zu kommen. wenn die ersten Entschädigungszahlungen geleistet werden wird sich schnell etwas ändern.
Mfg Joschy
Es liegt eine vierseitige, standardisierte Antwort vor. Die Nachbesserung wurde eingefordert, der Schadensersatzanspruch formell geltend gemacht.
Ich habe heute auch die Antwort bekommen :Sie halten unsere Datenauskunft für unvollständig .
Wir haben Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellten (die 4 Seiten ).Der Inhalt der zu erteilenden Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (?) ( §11 Abs 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ). Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an .
Und wieder keine richtige Auskunft wann und wo meine Daten weiter gegeben wurden .!!
Exakt. Aber das verjährt nicht! 🙂
Die Woche machen wir noch etwas zu diesem Thema, da dies aber komplexer werden kann, ist es vermutlich erst am Wochenende fertig.
Hallo, ich habe ebenfalls nur die vierseitige Standartauskunft erhalten. Möchte jetzt zu Phase 2 übergehen und hätte folgende Frage : wohin sende ich jetzt die Aufforderung zur Nachbesserung ? Ebenfalls wie die erste Anfrage zum Beitrags“Service“ nach Köln oder jetzt direkt zur zuständigen Landesrundfunkanstalt ?
Hier geht es weiter https://gfrei.news/gez-dsgvo-antwort-jetzt-auswerten/
Hallo Gfrei-Team, ich habe diesen vorgefertigten Brief an den Datenschutzbeauftragten von BW geschickt und heute die Antwort bekommen: Ihre oben genannte Beschwerde ist bei uns eingegangen. Für Beschwerden über die Datenverarbeitung durch den SWR bzw. den Beitragsservice sind wir nicht zuständig. Die Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit als Datenschutzaufsichtsbehörde beschränkt sich auf Behörden des Landes oder Unternehmen mit Sitz in BW. Der ÖRR und seine Hilfsunternehmen sind dabei ausgenommen. Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, die von den ÖRR gemeinsam betrieben wird. Datenschutzbeschwerden im Zusammenhang mit dem Beitragsservice bzw. dem SWR sind deshalb an den Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice oder an den Datenschutzbeauftragten des SWR zu richten. Liebe Grüße Joschy