Fristgerechte und vollstÀndige Auskunft

GEZ DSGVO vollstÀndig


đŸŸ© Fallgruppe 1 – Fristgerechte und vollstĂ€ndige Auskunft erhalten

Sie haben eine Antwort auf Ihre DSGVO-Anfrage erhalten.
PrĂŒfen Sie zunĂ€chst, ob diese Antwort tatsĂ€chlich vollstĂ€ndig ist.

❗ Achtung:
Wenn das Schreiben nur aus drei Seiten allgemeiner ErklÀrung und einer Seite mit Ihrer Adresse und Bankverbindung bestand, ist das keine vollstÀndige Auskunft.

PrĂŒfen Sie konkret:

  • ✔ Verarbeitung und Zweck der Daten
  • ✔ Alle Daten: Notizen, Scores, Zahlungsverlauf?
  • ✔ Speicherfristen, Herkunft, automatisierte Entscheidungen

DSGVO GEZ Unvorstaendig4

Haben Sie nur die vier Seiten auf dem Bild bekommen? Dann hier weiter:


👉 Zu Fallgruppe 4 – Antwort unvollstĂ€ndig


Alles vollstÀndig erhalten?

Die verantwortliche Stelle hat Ihnen innerhalb von 35 Tagen eine vollstĂ€ndige und nachvollziehbare Auskunft zu allen angefragten Punkten ĂŒbermittelt.

Was jetzt?


200.000 haben mitgemacht. Wir brauchen nur 7.000 Euro fĂŒr unsere KI Maschine.
Wenn jeder nur 10 Euro spendet, sind wir ganz schnell am Ziel.

Dankeschön!







Was Sie jetzt noch tun können!

⚖ Optional: EU-Abgeordnete direkt kontaktieren

(Hier können Sie Deutschlands DSGVO-Verstoß gegenĂŒber dem ÖRR direkt melden)

Nur der ÖRR entzieht sich der Kontrolle durch die unabhĂ€ngigen Landesdatenschutzbehörden – alle anderen im Land unterliegen dieser Aufsicht.
Wegen „Rundfunkfreiheit“ kontrolliert sich der ÖRR einfach selbst.
Das ist illegal und verstĂ¶ĂŸt gegen EU-Recht (DSGVO Art. 51–52).
Ein Klick – und Ihre Beschwerde geht direkt an wichtige EU-Abgeordnete im LIBE-Ausschuss!



✉ An Assita Kanko schreiben



✉ An J.F. LĂłpez Aguilar schreiben



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8 Gedanken zu „Fristgerechte und vollstĂ€ndige Auskunft“
  1. Hallo , Hatte den Fall 4 / habe jetzt folgendes erhalten :: wir haben ihnen alle gesetzlich geforderten AuskĂŒnfte voll umfĂ€nglich zur verfĂŒgung gestellt . Der Inhalt der zuerteilenden Auskunft ist spezial gesetzlich geregelt ( § 11 abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag . wir sehen ihr Anliegen damit als erledigt .

    Was mache ich nun ?????

    1. Die Auskunft ist Unfug. Das hatten wir jetzt schon hĂ€ufiger. Spezialgesetzlich geregelt sind journalistische TĂ€tigkeiten, aber doch nicht die personenbezogene Datenverwaltung der BĂŒrger.
      Wir mĂŒssen mal sehen wie wir das handhaben, ob das strafbar ist und ob man die deswegen zusĂ€tzlich anzeigen kann.

  2. Hallo,
    habe gestern von denen einen Antwort Brief erhalten, das Die der Meinung sind, alles AuskĂŒnfte nach dem „spezialgesetzlichen“ § 11 Abs 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gemacht habe – und damit betrachten die mein Schreiben und meine Angelegenheit als ERLEDIGT

    Wie soll ich da nun weitermachen ?

    GrĂŒĂŸe

  3. Auch ich habe auf das zweite Schreiben die Antwort bekommen, dass der Umfang der Auskunft spezialgesetzlich geregelt ist §11 Abs. 8 Rundfunkstaatsvertrag und ich angeblich eine vollumfÀngliche Auskunft bekommen habe.

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