So befreien oder ermäßigen Sie sich vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung
Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie können den Rundfunkbeitrag (GEZ) ganz oder teilweise loswerden, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen haben.
Hier die einfachen Schritte.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Um den Rundfunkbeitrag zu ermäßigen oder zu befreien, brauchen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder TBl.
RF (Ermäßigung auf 6,12 €): GdB mindestens 80 und dauernd nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können oder bestimmte Seh- oder Hörbehinderungen.
TBl (vollständige Befreiung): Taubblindheit (schwere Seh- und Hörbehinderung).
Wo beantragen: Beim Versorgungsamt Ihres Wohnorts.
So geht es:
- Fordern Sie beim Versorgungsamt das Formular „Feststellung einer Behinderung“ an oder laden Sie es herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und legen Sie Kopien Ihrer aktuellen Arztberichte, Gutachten oder Klinikunterlagen bei.
- Senden Sie alles per Post an das Versorgungsamt.
- Warten Sie den Bescheid ab (dauert meist mehrere Monate).
- Beantragen Sie danach den plastischen Ausweis mit Passfoto.
Im Verfahren wird geprüft, ob Sie das Merkzeichen RF oder TBl bekommen.
Rundfunkbeitrag befreien oder ermäßigen
Vollständige Befreiung gibt es bei Merkzeichen TBl oder bei Bezug von Blindenhilfe.
Ermäßigung auf 6,12 Euro gibt es bei Merkzeichen RF.
So geht es einfach:
- Nutzen Sie unser kurzes Formular (Brief oder E-Mail). Geben Sie an: Name, Adresse, Geburtsdatum, Merkzeichen aus Ihrem Ausweis und dass Sie Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
- Unterschreiben Sie den Brief.
- Legen Sie Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises bei. (Foto reicht)
- Ein fertiges Muster-Anschreiben für Brief laden Sie hier herunter: Anschreiben herunterladen
- Oder klicken Sie hier, um die fertige E-Mail direkt zu öffnen:
→ Fertige E-Mail jetzt öffnen
- Sie erhalten einen Bescheid. Die Änderung gilt ab Antragsmonat oder rückwirkend bis zu 3 Jahre.
Wichtige Hinweise
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- Ohne Merkzeichen RF oder TBl im Ausweis gibt es keine Ermäßigung oder Befreiung.
- Alles ist kostenlos.
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