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🟩 Fallgruppe 1:
Fristgerechte und vollständige Auskunft erhalten
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🟨 Fallgruppe 2:
Keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist
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🔴 Fallgruppe 3:
GEZ hat angeblich keine Daten von Ihnen – aber das stimmt nicht!
GEZ hat angeblich keine Daten von Ihnen – aber das stimmt nicht!
🟧 Fallgruppe 4:
Antwort erhalten, aber unvollständig
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[…] Wenn du nicht automatisch weitergeleitet wirst, klicke bitte hier: https://gfrei.news/gez-dsgvo-antwort-jetzt-auswerten/ […]
Moin, kann man nochmal folgendes zusammen fassen:
a) Innerhalb welcher Tage muss eine Antwort erfolgen ?
b) Welche Daten genau müssen von der GEZ gemeldet werden ?
Ganz einfach. Die Frist ist 30 Tage. Am besten gibt man noch fünf Tage dazu für Postlaufzeiten etc.
Die GEZ muss die Daten rückmelden die ursprünglich hier angefragt wurden:
https://gfrei.news/gez-dsgvo/
Sind diese Daten nicht enthalten (Mindestens 10 Seiten Daten) ist die Antwort garantiert unvollständig.
[…] Hier zur Auswertungsseite – los geht’s! […]
Bei mir funktioniert der Link zur Versendung einer Mail (noch) nicht.
Wird es dahingehend eine Anpassung geben?
Vielen Dank
Das liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass Sie in Ihrem Endgerät keinen Standard für Emaillinks eingerichtet haben.
Windows: https://www.youtube.com/watch?v=gyRRSPgcyUE
MAC OS: https://www.youtube.com/watch?v=tSnNoK5UM1o
Wenn bei Android falsch gesetzt: https://www.youtube.com/watch?v=h4AMGFSZB6Y
Hallo,wie kann ich jetzt wissen,ob ich die richtigen Daten erhalten habe?
Hallo, kann denn mal jemand sagen, welche Daten da überhaupt drin stehen müssen??? Habe auch nur die vier Seiten bekommen. DANKE!
Drei Seiten Erklärung und eine Seite mit Adresse und Bankdaten sind bei Weitem nicht die vollständigen Daten, die Sie angefragt hatten.
Formulieren wir es so: Wenn Sie die DSGVO-Anfrage über unsere Webseite gestellt haben, ist es nahezu ausgeschlossen, dass eine Antwort der GEZ mit weniger als 10–60 Seiten vollständig ist.
Vier Seiten mit nur einer Seite Daten? Ausgeschlossen!
Da steht noch das Geburtsdatum, „im privaten Bereich“, Verantwortlicher, Zahlungsart, Zahlungsrhytmus.
Also meine Frage war ja: WAS muss alles drin stehen? Danke.
Genau diese Frage habe ich auch. Meine Antwort sieht geanauso aus.
Was fehlt denn??? Was müsste auf diesen 10-60 Seiten stehen?
Alles was Sie im Dezember angefragt habe.
Steht da Ihre gesamte Zahlungshistorie? Falls nicht ist es bereits nicht vollständig.
Alle drei Briefe ausgedruckt und abgeschickt. Mail an die EU hat weder mit Thunderbird (Standard Mailclient) noch mit Gmail funktioniert.
Die gesamte Zahlungshistorie ist natürlich nicht enthalten. Muss man das z.B. als Grund oder auch andere „Fehlstellen“ als Grund der Unvollständigkeit angeben? Oder anders gefragt: wo/wie findet man heraus, was eigentlich enthalten sein müsste?
habe eben noch einmal meinen Brief nachgelesen. Da steht es ja drin :-). War also eine ziemlich blöde Frage.
[…] https://gfrei.news/gez-dsgvo-antwort-jetzt-auswerten/ […]
Ich habe am 9.12. die Aufforderung an das ZDF gesendet. Als Antwort bekommen, dass sie nicht zuständig sind. Heute mit Hilfe der Vorgaben angemahnt mit der WDR Mail.Adresse. Konnte nicht zugestellt werden, also wieder an das ZDF. Rückantwort:
Leider können wir Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht behilflich sein. Für Fragen und Anmerkungen zum Rundfunkbeitrag ist ausschließlich der Beitragsservice zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, den Beitragsservice über das Kontaktformular zu erreichen:
Und jetzt?
Vielen lieben Dank im Voraus
Ich habe den Musterbrief mit Abmahnung und Schadensersatzforderung versandt, weil ich nur Minimaldaten bekommen hatte, und postwendend folgendes Schreiben bekommen:
„Sie halten unsere Datenauskunft für unvollständig. Wir haben Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der zu erteilenden Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (§11 Abs.8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an.“
Was nun?
Das ist Humbug. Da denken wir uns die Tage dazu ein Formular aus.
Bitte Newsletter abonnieren dann werden sie informiert wie es weitergeht.
https://gfrei.news/newsletter/
Ich habe die 4 Seiten mit dem allgemeinen Bla,Bla,Bla bekommen.
Abmahnung mit Schadenersatzforderung ging soeben per Einschreiben an den SWR.
Ich habe heute ein Schreiben vom Beitragsservice wegen unvollständiger Datenauskunft erhalten.
Sehr geehrter Herr ……..
Sie halten unsere Datenauskunft für unvollständig.
Wir haben Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der zu erteilenden Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (§11 Abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an.
Freundliche Grüße
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Ich habe Fallgruppe 4 gemacht, Heute bekam ich eine Antwort. “ Sie halten unsere Datenauskunft für unvollständig.
Wir haben Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der zu erteilten Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (§11 Abs. 8 Rundfunkbeitragstaatsvertrag).
Wir sehen Ihr Anliegen damit als erledigt an.
Freundliche Grüße
Ihr Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio “
Ist ne Lüge, Ich habe Klage gegen die GEZ Laufen, ein GV hat mir mal was vom Konto Gepfändet. Viel Schreibkram. Wie geht es jetzt weiter ?
Da machen wir noch etwas dazu, bitte um etwas Geduld.
Die schreiben halt, dass sie entsprechend irgendeines Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr Daten heraus geben müssen. Da stellt sich die Frage, ob die Regelung aus der DSGVO Vorrang vor der Regelung im Rundfunkstaatsvertrag hat oder nicht.
Nein, sie schreiben, dass sie aufgrund des Rundfunkbeitragstaatsvertrags gezwungen seien, nicht mehr benötigte Daten zu löschen und nun keine mehr da seien, um sie nach DSGVO nachzuweisen. Ich würde gerne wissen, ob das stimmt.
Es gibt kaufmännische Aufbewahrungsrechte und -Pflichten, diese sind bindend. Je nachdem um welche Daten es sich handelt, unterscheiden sich die Fristen.
Haben sie nicht 🙂