Seit Beginn der Aktion bitten wir um Spenden für eine KI-Maschine.
Viele von Ihnen haben die absolut sinnvolle Frage gestellt:
Für was eigentlich? 🙂
Und das ist eine gute Frage, denn aktuell sieht es ja so aus, als ginge es auch ohne.
Wer auf unsere Seite geht, um seine DSGVO-Zuschrift oder deren Fehlen auszuwerten,
macht dabei nur drei Klicks und sieht ein Dokument oder eine E-Mail:
https://gfrei.news/gez-dsgvo-antwort-jetzt-auswerten/
Aber: Das betrifft immer nur den eigenen Fall – nicht all die anderen.
Der tatsächliche Aufwand im Hintergrund
Für diese Auswertung wurden unter anderem erstellt:
- fünf Blogposts
- ein Newsletter
- zwei E-Mail-Adressen
- 149 unterschiedliche PDFs
- 149 unterschiedliche E-Mail-Vorlagen
- fünf eigens entwickelte WordPress-Plugins
Zusätzlich war monatelange rechtliche DSGVO-Recherche notwendig,
um alles rechtlich einwandfrei zu gestalten.
Im Laufe der Zeit wurden außerdem Hunderte von Zuschriften mit Fragen und
Anmerkungen über E-Mail, X und Telegram beantwortet.
Das ist also ein enormer Arbeitsaufwand.
Was bei einzelnen Fällen noch manuell leistbar ist,
skaliert bei Tausenden von Anfragen nicht mehr.
Genau hier ist eine automatisierte Auswertung zwingend notwendig.
Was wir konkret vorhaben
Der ursprüngliche Plan war, einen eigenen sehr leistungsfähigen Computer zu kaufen
und darauf ein eigenes Large-Language-Model zu installieren
(Meta LLaMA 3.1 70B Instruct),
das für juristisch konsistente Textanalyse und -generierung vortrainiert ist.
Dazu gehört:
- Zusatzsoftware wie OCR zur Texterkennung
- Einbindung des DSGVO-Gesetzeswerks
- Einbindung des Rundfunkstaatsvertrags
- alle relevanten Auslegungen und historischen juristischen Verfahren
Aus all dem soll ein automatisierter Service entstehen.
Der Service für Sie
Der kostenlose Service soll Folgendes leisten:
- Sie erhalten ein Anschreiben von der GEZ
- Sie rufen unsere KI auf
- Sie machen ein Foto des Anschreibens
- Sie erhalten sofort eine rechtlich einwandfreie Antwort
als E-Mail oder Brief – fertig zum Versenden
Jede erzeugte Antwort ist fallbezogen,
berücksichtigt das konkrete Anschreiben
und ist keine generische Standardvorlage.
Klingt nicht gerade einfach – ist es auch nicht,
aber mit etwas Zeit und Mühe machbar.
Warum eigene Hardware und keine Cloud-KI?
KI-Erfahrene fragen sich jetzt natürlich,
warum wir dafür eine eigene Maschine benötigen,
wo es doch unzählige spottbillige Online-KI-Services gibt.
Das ist richtig – wäre da nicht der Datenschutz.
Der Service umfasst den Upload vollständiger personenbezogener Daten,
die auf den GEZ-Anschreiben stehen.
Lädt man diese Daten auf einen beliebigen Online-Service hoch,
hat man keine Kontrolle darüber,
was tatsächlich mit diesen Daten passiert.
Auf einem eigenen Service, auf eigener Hardware,
kann sichergestellt werden, dass:
- für jede Anfrage eine eigene Instanz gestartet wird
- diese nur für die Dauer der Anfrage existiert
- sie mit Ende der User-Session restlos gelöscht wird
So macht man sich weder selbst strafbar,
noch riskiert man, dass Nutzerdaten von Dritten missbraucht oder verkauft werden.
Warum wir um Unterstützung bitten
Aus genau diesem Grund wollen wir eine eigene Hardware kaufen.
Das Ergebnis für Sie:
GEZ-Anschreiben bekommen?
KI aufrufen, Foto machen, generiertes Anschreiben versenden –
nicht mehr als 30 Sekunden Aufwand.
Deshalb bitten wir Sie, uns zu unterstützen,
damit wir diesen Service für Sie umsetzen können.
Das ist möglich:
-
- durch eine direkte Spende
- oder indem Sie uns einen Teil der Maschine über unsere Amazon-Wishlist spenden>>KLICK<<
Wir bauen damit einen transparenten, kostenlosen Service für Sie, den andere teuer verkaufen.
Erhalten Sie regelmäßig klare, unabhängige Analysen und Nachrichten direkt in Ihr Postfach – von GFrei.News.
Auch Updates und Aktuelles zu unserer DSGVO-GEZ-Aktion!
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Es waren 200.000 Personen die mitgemacht haben. Wenn jeder etwas gespendet hätte, wäre der Kauf der KI Maschine kein Problen – einfach traurig.
Ich habe übrigens schon zweimal gespendet. Guten Morgen Deutschland
Oh, es haben schon viele gespendet! Aber der größte Teil halt nur fünf Euro, der Rest 10. (Ein paar Mal 50, 100 und einmal sogar 200 hatten wir auch dabei!)
Und für jede Spende sind wir auch dankbar. Aber das reicht halt lange nicht, wenn man 7.000 Euro+ für die Maschine braucht.
Das beschriebene Vorhaben überschreitet sehr wahrscheinlich die Grenze des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wenn ein Service verspricht, aus einem konkreten Schreiben automatisch eine fallbezogene, rechtlich einwandfreie und sofort versandfertige Antwort zu erzeugen, handelt es sich nicht mehr um eine bloße technische Assistenz, sondern um individuelle Rechtsdienstleistung. Ob diese Leistung durch Menschen oder KI erbracht wird, ist rechtlich unerheblich, entscheidend ist die Außenwirkung und der konkrete Nutzen für den Nutzer. In dieser Form ist das Konzept daher juristisch angreifbar.
Stimmt, es sei denn der User hat selbst die gleichberechtigte Wahl ohne Empfehlung was er machen will. Das muss natürlich gegeben sein.
Natürlich muss man an der genauen Ausführung etwas feilen um nicht in die individuelle Rechtsberatung zu rutschen, da haben Sie absolut recht!
Ihre Einordnung geht in die richtige Richtung, entscheidend ist jedoch die Konsequenz in der Umsetzung. Eine gleichberechtigte Wahl reicht rechtlich nur dann aus, wenn das System keinerlei Bewertung, Gewichtung oder implizite Empfehlung vornimmt und auch nicht durch Formulierungstiefe oder Versandfertigkeit eine Option faktisch bevorzugt. Maßgeblich ist nicht die Absicht, sondern die Wirkung beim Nutzer. Sobald dieser den Eindruck erhält, eine rechtlich geprüfte und empfohlene Lösung zu bekommen, wird die Schwelle zur individuellen Rechtsdienstleistung überschritten. Insofern ist die genaue Ausgestaltung nicht nur Feinarbeit, sondern der zentrale Punkt für die RDG-Konformität.
Danke für den Hinweis. Wir werden das berücksichtigen.