EU-Rechtsbruch: ÖRR hat keine unabhängige Datenschutzkontrolle!

ÖRR keine Datenschutzkontrolle

Ein Skandal, den kaum jemand kennt

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland steht regelmäßig in der Kritik – wegen Gebühren, politischer Ausrichtung oder mangelnder Transparenz. Doch es gibt ein weit größeres, bislang kaum bekanntes Problem: Die Sender unterliegen keiner unabhängigen Datenschutzkontrolle.

Während jedes Unternehmen, jede Behörde und sogar kleine Vereine in Deutschland der Kontrolle durch die Landesdatenschutzbehörden unterliegen, überwacht sich der ÖRR – also ARD, ZDF, Deutschlandradio & Co. – einfach selbst. Und das ist rechtswidrig. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine vollständig unabhängige Aufsicht vorgeschrieben (Art. 51–52 DSGVO). Doch genau diese fehlt hier.

Der Umfang des Problems: 11 Anstalten, Hunderte Plattformen

Insgesamt sind in Deutschland mindestens 11 öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten betroffen: die neun ARD-Sender (z. B. WDR, BR, NDR), das ZDF und Deutschlandradio. Diese betreiben:

  • über 20 Fernsehkanäle,
  • mehr als 60 Radioprogramme,
  • und Hunderte digitale Angebote wie Webseiten, Mediatheken, Apps, Podcasts und Social-Media-Kanäle.

Ob Kommentarfunktion, Nutzerkonto, Newsletter, Tracking, Bewerberdaten oder Beitragszahlung – der ÖRR verarbeitet tagtäglich Millionen personenbezogener Daten. Doch wer kontrolliert das? Niemand. Denn der ÖRR hat sich selbst von der Aufsicht „befreit“ – mit Verweis auf die Rundfunkfreiheit.

Nur in Deutschland: EU-weit ein einzigartiger Rechtsbruch

In allen anderen EU-Staaten unterliegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bei der nicht-journalistischen Datenverarbeitung der Kontrolle durch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden. Punkt.

Nur in Deutschland entziehen sich ARD, ZDF und Co. vollständig jeder externen Datenschutzaufsicht. Dieser Sonderweg ist einzigartig in Europa – und stellt einen klaren Verstoß gegen die DSGVO dar.

Rechtsbruch mit vorgeschobener Pressefreiheit

In Deutschland wird diese Selbstüberwachung mit der Presse- und Rundfunkfreiheit begründet. Doch dieses Argument ist rechtlich unhaltbar. Art. 85 DSGVO erlaubt Ausnahmen ausschließlich zur Wahrung journalistischer Tätigkeiten – nicht zur vollständigen Herauslösung ganzer Rundfunkanstalten aus jeder unabhängigen Kontrolle.

Genau eine solche Totalbefreiung praktiziert Deutschland. Das ist kein Auslegungsspielraum, sondern ein klarer Rechtsbruch. Die deutsche Konstruktion ist illegal, unionsrechtswidrig – und in keinem anderen EU-Mitgliedstaat anzutreffen.

Die EU-Kommission muss handeln – gegen strukturelle Selbstjustiz

Was hier geschieht, ist kein Versehen, sondern ein strukturell geduldeter Verstoß. Die Bundesrepublik Deutschland lässt zu, dass öffentlich-rechtliche Sender sich selbst kontrollieren – und entzieht sie so dem zentralen Prinzip der DSGVO: der unabhängigen Aufsicht.

Die EU-Kommission muss deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten. Ziel muss sein, dass Deutschland:

  • eine unabhängige Datenschutzaufsicht für den ÖRR schafft,
  • die vollständige Selbstüberwachung beendet,
  • und die DSGVO auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vollständig umsetzt.

Warum Sie das betrifft

Wenn Sie glauben, das sei ein „Spezialproblem“, dann irren Sie. Der ÖRR erreicht jeden Haushalt, speichert Daten, trackt Nutzungsverhalten, personalisiert Inhalte – ohne unabhängige Kontrolle durch eine externe Datenschutzaufsicht.

Datenschutz ist ein Grundrecht. Wenn ausgerechnet staatlich finanzierte Medienhäuser davon ausgenommen werden, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall.
Der vollständige Entzug unabhängiger Kontrolle bedeutet für Nutzer zudem einen immateriellen Schaden – etwa durch Kontrollverlust über eigene Daten – der nach Art. 82 DSGVO grundsätzlich zu Schadensersatz berechtigen kann.

Was Sie tun können

Wenn Sie diesen Missstand nicht hinnehmen möchten, können Sie selbst aktiv werden:

  • 📧 Schreiben Sie an Mitglieder des Europäischen Parlaments, die im LIBE-Ausschuss für Datenschutz zuständig sind – z. B. Sophia in ’t Veld oder Juan Fernando López Aguilar.
  • 📄 Laden Sie das vorbereitete Beschwerdeschreiben als PDF herunter und senden Sie es direkt an die zuständigen Stellen.

Alle Informationen und Kontakte finden Sie unten.

Es geht um Grundrechte. Und um Vertrauen.

In einem demokratischen Rechtsstaat darf es keine Zonen ohne Aufsicht geben – schon gar nicht im Bereich der personenbezogenen Daten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf sich nicht weiter selbst kontrollieren. Jetzt ist es an der EU, dem ein Ende zu setzen.

⚖️ Optional: EU-Abgeordnete direkt kontaktieren

(Hier können Sie Deutschlands DSGVO-Verstoß gegenüber dem ÖRR direkt melden)

Nur der ÖRR entzieht sich der Kontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbehörden – alle anderen im Land unterliegen dieser Aufsicht.
Wegen „Rundfunkfreiheit“ kontrolliert sich der ÖRR einfach selbst.
Das ist illegal und verstößt gegen EU-Recht (DSGVO Art. 51–52).
Ein Klick – und Ihre Beschwerde geht direkt an wichtige EU-Abgeordnete im LIBE-Ausschuss!



✉️ An Assita Kanko schreiben



✉️ An J.F. López Aguilar schreiben



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2 Gedanken zu „EU-Rechtsbruch: ÖRR hat keine unabhängige Datenschutzkontrolle!“
  1. Oooops, was ist denn da im Artikel passiert: “…Nutzer*innen…“. Oder bin ich plötzlich nicht mehr auf gfrei.news?

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