Historischer Hintergrund
Das Vermummungsverbot wurde 1985 unter der Regierung Helmut Kohl (CDU) eingeführt. Auslöser waren die gewaltsamen Demonstrationen und Straßenschlachten der frühen 1980er-Jahre, insbesondere durch die Autonomen- und Hausbesetzerszene, die Anti-Atomkraft-Bewegung und die Castor-Blockaden. Immer häufiger wurde gezielt Gewalt gegen Polizisten eingesetzt, während sich die Demonstranten vermummten, um der Strafverfolgung zu entgehen. Das neue Gesetz sollte die öffentliche Ordnung sichern und sicherstellen, dass friedliche Demonstrationen nicht von Gewalttätern vereinnahmt werden.
Das Maskenverbot bestand bis zur Corona-Pandemie durchgehend. Ab dann hatte man die absurde Situation, dass Masken sowohl verpflichtend als auch auf Demonstrationen verboten waren. Daher wurde das Verbot temporär außer Kraft gesetzt. Seit April 2023 gilt es wieder bundesweit. Da bei der Durchsetzung des Vermummungsverbots ein Ermessensspielraum besteht, wird dieses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich streng ausgelegt. Während in Bayern und Sachsen offiziell keine Vermummungstoleranz besteht, wird Maskierung in linken Bundesländern wie Berlin und Hamburg rechtswidrig toleriert. So hat sich das ursprünglich einheitliche Bundesrecht zu einem politischen Signal entwickelt, das je nach Landesregierung unterschiedlich ernst genommen wird.
Was gilt rechtlich als Vermummung?
Natürlich ist in der linken Szene bekannt, was gerade noch so als Vermummung gilt und was nicht. Eine Sonnenbrille ist keine Vermummung. Eine Kombination aus Sonnenbrille, Schildkappe und Kapuze erschwert jedoch bereits die Identifizierung, ist aber nicht klar im Gesetz geregelt und liegt damit im Ermessen des Polizisten. Verdeckt man Mund oder Nase, ist dies eindeutig eine Vermummung. Bei medizinischen Masken kann seit Corona mit gesundheitlichen Gründen argumentiert werden. So bewegt man sich in rechtlichen Grauzonen, in denen zwar faktisch vermummt wird, aber nicht eindeutig festgelegt ist, ob dies strafbar ist. Man weiß, dass der von der Roten Hilfe bezahlte Anwalt dem Polizisten das Leben schwer machen kann – und dieser oft wenig Motivation hat, wegen solch einer Lappalie monatelang mit Papierkram beschäftigt zu sein.
Jugendlicher Mitläufertypus statt ideologische Überzeugung
Die sogenannte „Antifa“ wäre ohne den systematischen Bruch des Vermummungsverbots kaum handlungsfähig. Die Fähigkeit, anonym aufzutreten, schützt nicht nur vor Strafverfolgung, sondern ist Grundvoraussetzung für ihr gesamtes Auftreten auf der Straße. Störaktionen, Blockaden, Einschüchterungen und tätliche Angriffe erfolgen meist aus der Masse heraus – mit vermummten Gesichtern und schwarzer Kleidung, um eine spätere Identifikation zu erschweren oder ganz zu verhindern.
Besonders auffällig ist: Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer solcher Aktionen besteht nicht aus überzeugten Linksextremen, sondern oft aus jungen Mitläufern. Viele kommen aus geordneten sozialen Verhältnissen, sind Schüler oder Studenten, die durch gezielte Agitation in sozialen Netzwerken oder Szeneorten politisiert wurden. Der Reiz des Protestes, das Gefühl von Zugehörigkeit und das Versprechen der Straflosigkeit dank Maske und juristischer Rückendeckung machen den Einstieg leicht.

Der harte Kern: Organisiert, vernetzt und radikal
Gleichzeitig besteht der harte Kern vieler Antifa-Strukturen aus wenigen Aktivisten, die in der Regel gut vernetzt, aber gesellschaftlich oft abgehängt sind: arbeitslos, drogenabhängig, psychisch krank und bereits polizeibekannt. Diese Gruppen agieren organisiert und setzen gezielt auf Einschüchterung und Gewalt, ohne jemals Rechenschaft ablegen zu müssen – weil sie hinter ihrer Maske verschwinden und in der Masse untertauchen können. Ihre Verteidigung wird von der Roten Hilfe organisiert, die auch den Anwalt und alle Strafen zahlt, solange sie die Aussage verweigern. Dies ermöglicht konsequenzlosen Terrorismus.
Die sogenannte „Antifa“ lebt von der Anonymität. Ohne Maskierung, ohne Deckung durch linke Anwälte und ohne die Toleranz gegenüber offenkundigen Ordnungswidrigkeiten wäre der Spuk in vielen Städten schnell vorbei. Denn der kleine harte Kern der Antifa ist ohnehin bereits der Bodensatz der Gesellschaft, der nichts mehr zu verlieren hat. Der größte Teil sind Kinder und Jugendliche die noch zu Hause wohnen, Studenten auf dem Weg in ihre Karriere. Wenn dort der erste Strafbefehl hereinflattert, ist es ganz schnell aus mit dem Revolutionärspielen.
Der größte Teil, der nur temporär mitspielt, würde niemals an einer Antifa-Demonstration teilnehmen, wenn die Gefahr bestünde, dabei gefilmt oder fotografiert zu werden, wie man neben dem zerlumpten Unterschicht der Gesellschaft normale Bürger bepöbelt.
Denn wer dabei fotografiert wird, kann sich damit seine gesamte Zukunft verbauen.
All das funktioniert nur, weil ein zentrales Instrument des Rechtsstaats – das Vermummungsverbot – entweder ignoriert oder bewusst nicht durchgesetzt wird. Genau hier muss angesetzt werden.
Die Lösung liegt auf der Hand
Besonders deutlich wird dieses Phänomen bei Veranstaltungen von AfD-Kreisverbänden, bei denen immer wieder vermummte Gegendemonstranten auftauchen. Obwohl Verstöße gegen das Vermummungsverbot für Polizeikräfte vor Ort erkennbar sind, erfolgt häufig keine Identitätsfeststellung. Viele Parteiveranstaltungen im kommunalen Raum werden so systematisch gestört – unter den Augen der Behörden.
Ein konsequent durchgesetztes Vermummungsverbot hätte unmittelbare Wirkung. Würden Maskierungen auf Demonstrationen systematisch unterbunden, ließen sich viele gewaltbereite Teilnehmer schnell identifizieren und der Anteil der Mitläufer würde schnell auf null sinken.
Ist man regelmäßig von vermummten Antifa-Störern betroffen, sollte man beginnen, gezielt einzelne Mitläufer unter den Antifa-Demonstranten bei der anwesenden Polizei anzuzeigen. Tut man dies regelmäßig, bleibt ganz schnell nur noch der kleine Kern der Antifa übrig. Denn Mitläufer demonstrieren nur bei der Antifa mit, wenn sie dabei nicht erkannt werden.



