Kiel – Das Welcome Center Schleswig-Holstein, ein Prestigeprojekt der schwarz-grünen Landesregierung, sollte dringend benötigte Fachkräfte ins Land holen. Doch nach einem Jahr Betriebszeit steht es vor einem Scherbenhaufen: Nur fünf Fachkräfte wurden vermittelt – bei einem Budget von 13 Millionen Euro. Kritiker sprechen von Misswirtschaft, die Fragen nach strafrechtlichen Konsequenzen aufwirft.
Steuergeld ohne Wirkung
Gegründet Ende 2023, sollte das Welcome Center bürokratische Hürden abbauen und die Anwerbung internationaler Fachkräfte erleichtern. Doch trotz 516 Beratungsgesprächen, davon 200 mit Personen im Ausland, sowie 172 betreuten Talentbegleitungen, bleibt das Ergebnis mager: Fünf erfolgreiche Vermittlungen – in einigen Fällen erst nach bis zu zehn Beratungsterminen.
Habecks Bruder an der Spitze
Betrieben wird das Welcome Center von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WTSH, deren Geschäftsführer seit 2022 Hinrich Habeck, der Bruder von Bundesminister Robert Habeck, ist. Dass ausgerechnet ein Familienmitglied eines Bundesministers über Millionen an Steuergeldern wacht, sorgt für Kritik.
Politischer Schaden oder strafrechtliche Relevanz?
SPD-Politiker Kianusch Stender nennt das Projekt eine „Nullnummer“ und rechnet vor, dass es 36.000 Jahre dauern würde, um den Fachkräftebedarf in Schleswig-Holstein zu decken. Wirtschafts-Staatssekretär Tobias von der Heide räumt selbst ein, dass die fünf Vermittlungen „natürlich nicht ausreichend“ seien.
Wann werden Ermittlungen eingeleitet?
Angesichts der geringen Erfolgsbilanz und der hohen Steuergeldsummen stellt sich die Frage, ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt. Mehrere Straftatbestände könnten eine Ermittlung rechtfertigen:
- Untreue (§ 266 StGB): Falls staatliche Gelder in einem Projekt mit offenkundig fehlender Erfolgsaussicht investiert wurden, könnte dies als Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflicht gewertet werden. Entscheidend wäre, ob politisch Verantwortliche wussten, dass das Welcome Center trotz Millionenförderung keine nennenswerte Wirkung entfalten würde.
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB): Das Welcome Center wird mit öffentlichen Mitteln finanziert, darunter möglicherweise EU-Fördergelder aus dem EFRE-Programm (272 Mio. Euro für Schleswig-Holstein 2021–2027). Falls Förderanträge falsche Angaben enthielten oder der tatsächliche Mittelverwendungszweck nicht dem ursprünglichen Antrag entspricht, könnte dies strafrechtlich relevant sein.
- Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme (§§ 331, 333 StGB): Sollte sich herausstellen, dass die Position von Hinrich Habeck als WTSH-Geschäftsführer nicht nach transparenten Kriterien vergeben wurde, sondern auf politischer oder familiärer Nähe zu Robert Habeck beruhte, wäre dies ein Fall von möglicher Vetternwirtschaft.
- Haushaltsuntreue (nach Haushaltsrecht SH): Wenn nachweislich gegen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebote verstoßen wurde, könnte es sich um eine Verletzung des Haushaltsrechts handeln, was unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein kann.
Angesichts dieser Verdachtsmomente wäre es an den zuständigen Behörden – etwa dem Landesrechnungshof, der Staatsanwaltschaft oder dem Bund der Steuerzahler –, eine eingehende Prüfung einzuleiten. Kritiker fordern bereits Aufklärung, doch bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass offizielle Ermittlungen aufgenommen wurden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Steuermittel zweckwidrig verwendet oder Vergabeverfahren unrechtmäßig beeinflusst wurden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
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