Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, ausgewogen, unabhängig und sachlich zu berichten. In der Realität zeigt sich seit Jahren ein anderes Bild.
Zentrale politische Themen werden häufig einseitig dargestellt. Bestimmte Positionen dominieren die Berichterstattung, während kritische Gegenstimmen kaum vorkommen. Talkformate sind oft so besetzt, dass echte Debatten nicht entstehen.
Besonders deutlich wurde das in der Corona-Zeit. Grundgesetzwidrige Maßnahmen und politische Entscheidungen wurden erst gar nicht hinterfragt. Kritiker des rechtswidrigen Regierungshandelns kamen nicht zu Wort, wurden angeprangert und buchstäblich mit reputationsschädigenden Vorwürfen überzogen.
Gleichzeitig hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk massiv ausgeweitet. Heute umfasst er über 20 Fernsehprogramme und mehr als 70 Radiosender. Hinzu kommen umfangreiche Online-Angebote, Mediatheken und eine Vielzahl eigenständiger Webseiten.
Besonders auffällig ist das sogenannte „funk“-Netzwerk, das mit über 70 eigenen Formaten gezielt auf Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram aktiv ist. Damit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk längst nicht mehr nur klassischer Rundfunk, sondern in nahezu allen digitalen Informations- und Unterhaltungsbereichen präsent.
Hinzu kommt eine zunehmende politische Schlagseite. Themenauswahl, Gewichtung und Darstellung folgen erkennbaren Mustern. Auch die Auswahl der Gäste wirkt häufig unausgewogen und spiegelt die tatsächlichen politischen Mehrheitsverhältnisse und Wahlentscheidungen der Bürger nicht angemessen wider.
Vor diesem Hintergrund ist das Vertrauen vieler Bürger in den deutschen ÖRR stark gesunken. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob in einem politisch einseitig wahrgenommenen System personenbezogene Daten korrekt und verantwortungsvoll verwaltet werden. Zudem bestehen Zweifel, ob eine ausreichende und unabhängige Kontrolle überhaupt stattfindet.
Deshalb machen zunehmend mehr Bürger von ihrem Recht auf eine DSGVO-Auskunft Gebrauch.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft können im Rahmen der DSGVO Schadensersatzforderungen von bis zu 1000 € geltend gemacht werden.
Diese Seite spricht keine Empfehlung aus. Sie stellt lediglich die notwendigen Informationen und Formulare bereit, damit jeder selbst entscheiden kann, welche Schritte er gehen möchte.
Im Folgenden werden die einzelnen Phasen klar und einfach erklärt.
Ein zentraler Schritt ist die DSGVO-Auskunft. Dabei wird angefordert, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind, woher diese stammen und wie sie verarbeitet werden. Diese Anfrage ist ein gesetzlich verankertes Recht. Bei falscher oder verspäteter Auskunft können im Rahmen der DSGVO Schadensersatzforderungen von bis zu 1000 € geltend gemacht werden.
Hier können Sie Ihre DSGVO-Auskunft anfordern:
Parallel dazu entscheiden sich viele Bürger, den automatischen Bankeinzug zu beenden. Dadurch behalten sie die Kontrolle über ihre Zahlungen und verhindern, dass Beiträge weiterhin ohne aktive Zustimmung abgebucht werden.
Hier können Sie die Einzugsermächtigung beenden:
https://gfrei.news/einzugsermaechtigung-gez/
Zusätzlich wird zunehmend die Frage der datenschutzrechtlichen Kontrolle aufgeworfen. Viele sehen hier Defizite und wenden sich daher auch an übergeordnete Stellen, um eine Prüfung anzustoßen.
Hier können Sie eine entsprechende Beschwerde einreichen:
https://gfrei.news/oerr-keine-datenschutzkontrolle/
Ein Gerichtsvollzieher verarbeitet umfangreiche personenbezogene Daten. Wenn ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, besteht das Recht auf eine DSGVO-Auskunft, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten zu überprüfen.
Hier können Sie das PDF-Formular herunterladen:
https://gfrei.news/wp-content/uploads/gerichtsvollzieher/DSGVO_Gerichtsvollzieher.pdf
In der zweiten Phase wird geprüft, wie auf die eigene DSGVO-Anfrage reagiert wurde. Entscheidend ist, ob überhaupt eine Antwort vorliegt, ob sie fristgerecht erfolgt ist und ob die enthaltenen Daten vollständig sind. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, wie weiter vorzugehen ist.
Hier können Sie Ihre DSGVO-Antwort auswerten:
https://gfrei.news/gez-dsgvo-antwort-jetzt-auswerten/
Zusätzlich wird erläutert, welche Fälle auftreten können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dazu gehören Fristen, mögliche Nachforderungen sowie die Einordnung unvollständiger oder fehlerhafter Antworten, um die nächsten Schritte gezielt bestimmen zu können.
Hier finden Sie die vollständige Erklärung der Auswertung:
In der dritten Phase geht es um einen häufigen Sonderfall: Viele Betroffene erhalten auf ihre DSGVO-Anfrage lediglich eine stark verkürzte Antwort und den Hinweis, ihr Auskunftsrecht sei durch § 11 Abs. 8 RBStV eingeschränkt. In der Praxis bedeutet das oft, dass nur Basisdaten übermittelt werden, während zentrale Informationen wie Verarbeitungszwecke, Datenherkunft, Empfänger oder Speicherfristen fehlen. Genau hier liegt das Problem: Eine solche Datenauskunft ist nicht automatisch eine vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Der Verweis auf nationale Regelungen ersetzt nicht die Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts, das weiterhin maßgeblich ist und umfassende Transparenz verlangt.