Antwort erhalten, aber unvollständig

GEZ DSGVO FG4

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ℹ️ Kurze Erklärung vorab

Bitte wählen Sie zunächst Option 1 oder Option 2.
Anschließend wählen Sie Ihr Bundesland sowie die gewünschte
Versandart: Brief oder E-Mail.

In beiden Fällen ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten
in den entsprechend markierten Feldern, bevor Sie das Schreiben
versenden.

📬 Option 1: Nachbesserung verlangen

(Wählen Sie Ihr Bundesland und fordern Sie eine DSGVO‑konforme Antwort ein)

📍 Wählen Sie Ihr Bundesland

📌 Baden‑Württemberg (BW)

📌 Mecklenburg‑Vorpommern (MV)

📌 Nordrhein‑Westfalen (NW)

📌 Schleswig‑Holstein (SH)


💶 Option 2: Schadensersatz + Nachbesserung

(Wählen Sie Ihr Bundesland und fordern Sie Schadensersatz und vollständige Auskunft)

(Brief empfohlen!)

📍 Wählen Sie Ihr Bundesland

📌 Baden-Württemberg (BW)

📌 Mecklenburg-Vorpommern (MV)

📌 Nordrhein-Westfalen (NW)

📌 Schleswig-Holstein (SH)


200.000 haben mitgemacht. Wir brauchen nur 7.000 Euro für unsere KI Maschine.
Wenn jeder nur 10 Euro spendet, sind wir ganz schnell am Ziel.

Dankeschön!





⚖️ Optional: Beschwerde bei der Landesdatenschutzaufsicht

(Hier können Sie Ihre Landesrundfunkanstalt wegen DSGVO Verletzung an LDSA melden)

📍 Wählen Sie Ihr Bundesland

📌 Baden-Württemberg (BW)

📌 Mecklenburg-Vorpommern (MV)

📌 Nordrhein-Westfalen (NW)

📌 Rheinland-Pfalz (RP)

📌 Sachsen-Anhalt (ST)

📌 Schleswig-Holstein (SH)



⚖️ Optional: EU-Abgeordnete direkt kontaktieren

(Hier können Sie Deutschlands DSGVO-Verstoß gegenüber dem ÖRR direkt melden)

Nur der ÖRR entzieht sich der Kontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbehörden – alle anderen im Land unterliegen dieser Aufsicht.
Wegen „Rundfunkfreiheit“ kontrolliert sich der ÖRR einfach selbst.
Das ist illegal und verstößt gegen EU-Recht (DSGVO Art. 51–52).
Ein Klick – und Ihre Beschwerde geht direkt an wichtige EU-Abgeordnete im LIBE-Ausschuss!



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51 Gedanken zu „Antwort erhalten, aber unvollständig“
    1. Hallo, liebes GZFrei-News Team!
      Ich selbst habe schon zuhause geholfen, diesen Prozess durchzuführen (per Brief).
      Ich selbst habe auch diese Antwort erhalten, aber bei mir sieht es etwas anders aus:
      Als Student bin ich nun bei einer anderen Stadt gemeldet (über das Einwohnermeldeamt) und habe noch nichts bezahlt. Ich habe diesselbe Antwort von meiner Rundfunkanstalt erhalten, weiß aber nicht, ob ich jetzt auch Schadensersatz verlangen kann.
      Wisst Ihr, wie es sich bei meinem Fall verhalten würde und ob ich auch den Schritt zum Schadensersatz wagen kann?
      Vielen Dank für Eure Antwort!

    2. Wir dürfen keine individuelle Beratung geben. Aber die Überprüfung ist relativ einfach. Wurde innerhalb der Frist geantwortet? War die Antwort vollständig?

    3. Hallo nochmal, liebe Damen und Herren von GFrei-News,
      im Grunde ist es bloß der Brief mit den 3 Seiten Vorgeplänkel und dann 1 Brief mit den Grunddaten (anscheinend habe ich sogar schon eine Beitragsnummer und meine Zahlungsart ist „Überweisung“, obwohl ich noch gar nichts unterschrieben habe).
      Zahlungsverkehr besteht noch nicht.

      Wenn ich mal durchgehe, was ich per Brief angefordert habe…:

      2. Erteilung einer vollständigen Kopie aller personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO),
      einschließlich (nicht abschließend):
      • Alle Stammdaten (Name, Geburtsdatum, alle bekannten Adressen) [ist da]
      • Beitragskontonummer / Kundennummer [ist da, komischerweise]
      • Vollständige Zahlungshistorie (jede Zahlung, Mahnung, Stundung, Erlass) [sollte es noch nicht geben]
      • Alle internen Vermerke und Notizen (auch handschriftlich) [gute Frage, ob es sowas gibt]
      • Score-Werte / Risikoscores (z. B. „Zahlungswilligkeit“,
      „Vollstreckungswahrscheinlichkeit“) [gute Frage, ob es sowas gibt]
      • Daten aus Meldedatenabgleich (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, KfZ-Zulassung) [steht nur da, dass man meine Daten von der Meldebehörde weiter gegeben hat]
      • Protokolle von Telefonaten / E-Mails / Briefwechseln [Briefwechsel bisher nur, dass ich die GEZ Briefe immer zurückgeschickt habe]
      • Daten von Inkassounternehmen / Gerichtsvollziehern [ist mir unbekannt]
      • Alle automatisierten Entscheidungen (Art. 22 DSGVO) inkl. Log profilierter Scores [ist mir unbekannt]

      Daher kommt mein Zweifel, ob ich selbst wirklich Schadensersatz beantragen kann.

    4. Hallo,
      Vielen Dank für euren Einsatz.
      Ich habe die 4 Seiten mi Nichts. 😉 erhalten und habe mich für die Option 2. entschieden sowie das Schreiben an die EU und an die Datenschutzbeauftzragte. Alles geht morgen mit der Post und Einschreiben raus.
      Ich bin gespannt wie sich das gesammte Projekt weiter entwickelt.
      Grüße an euer Team aus OSL

    5. Hallo in die Runde,
      ich habe gestern eine (von euch vorgefertigte) Beschwerde-Email an den MDR Sachsen gesendet, da ich zur Fallgruppe 4 gehöre.
      Daraufhin habe ich folgende Mail von der Sächssichen-Datenschutz-Beauftragten erhalten, sie sei nicht zuständig (Mail unten angehangen).
      Auf einer verlinkten Info-Seite steht dann die E-Mail-Adresse, an dei man sich wenden soll. Das iost genau die Adresse an die ich die Mail gersendet habe. Irrenhaus, oder?
      Viele Grüße, Lutz
      Mail:
      Gz.: XXXXX
      Sehr geehrter Herr XXX,
      ich bin für Ihr Anliegen nicht zuständig und verweise für weitere Ausführungen auf
      https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Rundfunk_Beitragsservice.html
      Der Vorgang wird hiermit geschlossen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      XXXXX
      Referatsleiterin | Head of Division
      ___________________________________________________________________________

      SÄCHSISCHE DATENSCHUTZ- UND TRANSPARENZBEAUFTRAGTE
      SAXON DATA PROTECTION AND TRANSPARENCY COMMISSIONER
      Referat 3 | Kommunales, Gesundheitswesen, E-Government, Soziales, Statistik, Wissenschaft | Public Sector, Healthcare, eGovernment, Social affairs, Statistics, Science
      Maternistraße 17 | D-01067 Dresden | Postanschrift: Postfach 11 01 32 | D-01330 Dresden
      Tel.: +49 351 85471-130 | Fax: +49 351 85471-109
      Barbara.Kuchler@sdtb.sachsen.de | http://www.datenschutz.sachsen.de
      Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung
      und zum Zugang für verschlüsselte E-Mails finden Sie unter https://www.datenschutz.sachsen.de/datenschutzerklaerung.html.

    6. Damit hat die gute Frau Kuchler auch recht.
      Offiziell ist sie nicht verantwortlich, sollte es aber sein!
      Denn die Datenschutzselbstkontrolle der ÖRR ist illegal.

      Aber vielleicht schlägt Frau Kuchler das, wenn sich genügend beschwert haben, irgendwann nach
      und wird im Rahmen ihrer Aufgabe aktiv und stellt den MDR unter ihre Kontrolle, so wie das eigentlich sein müsste.

    1. Hallo!
      es klappt nicht wenn es im telegram – Browserfenster geöffnet wird… im regulären Browser klappte es dann doch noch. diese Sophia int veld Adresse ist bereits nicht mehr erreichbar…

  1. Mailadresse zur Beschwerde bei der EU Kommission scheint nicht korrekt zu sein. Mailserver sagt, die Adresse existiere nicht, Mail kann nicht zugestellt werden.

    1. Ok wir haben das etwas kompatibler gemacht für die meisten Email Clients.
      Sollte jetzt in 95% aller Fälle Funktionieren.

  2. Leider ist das vorgefertigte Antwortschreiben nicht korrekt, weil die meisten von uns ja eine Auskunft erhalten haben, nur eben nur allgemeines Blabla.
    Ich habe das Schreiben so ergänzt, dass die nicht enthaltenen Informationen aus unserer ersten Aufforderung nochmals genannt werden

  3. Ergänzend zum Posting von ChrR:

    die Schreiben zum Fall „Unvollständig > Nachbesserung“ sind tatsächlich fehlerhaft formuliert.
    In jenem Schreiben z. B. für Niedersachen heißt es im ersten Absatz „Eine Rückmeldung Ihrerseits ist bislang nicht erfolgt“. Aber das (unvollständige) vierseitige Schreiben ist unzweifelhaft eine Rückmeldung, wenn auch keine korrekte.
    Im Schreiben „Unvollständig > Schadenersatz“ hingegen heißt es besser: “ … habe ich zwar eine Antwort erhalten, diese war jedoch inhaltlich ..:“

    1. Ja richtig, hier ist die allgemeingehaltene Nachbesserungsanforderung nicht ganz richtig formuliert. Das korrigieren wir.
      Danke für den Hinweis.

  4. Hallo, wir haben ja dieses Schreiben mit anscheinend „unvollständiger Auskunft“ erhalten. Also 3 Seiten Blabla und 1 Seite allgemeine Daten.
    Können Sie mir sagen, was für Daten oder Auskünfte noch dabei sein müssten? Sorry aber will hier nichts verkehrt machen. Besten Dank

    1. Hallo, ich habe diese Frage (die die Fragen aller Fragen ist) auch schon zweimal an gfrei gestellt, aber keine Auskunft erhalten. Mich macht die ganze Sache mittlerweile etwas stutzig, und ich denke nicht, dass ich hier weiterkämpfe.

    2. Ganz einfach. Die Frist ist 30 Tage. Am besten gibt man noch fünf Tage dazu für Postlaufzeiten etc.
      Die GEZ muss die Daten rückmelden die ursprünglich hier angefragt wurden:
      https://gfrei.news/gez-dsgvo/

      Sind diese Daten nicht enthalten (10 – 60 Seiten Daten) ist die Antwort garantiert unvollständig.

  5. Es gibt im Rahmen der DSGVO-Anfrage eine gewisse Verwirrung, wie eine vollständige Antwort der GEZ aussehen hat.

    Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

    Die GEZ ist verpflichtet, vollständig auf die angeforderten Daten zu antworten.

    Wurden die unten angeforderten Daten zur Verfügung gestellt? Falls nein, ist die Antwort nicht vollständig.

    Als Hinweis: Je nach Dauer des Kundenverhältnisses mit der GEZ und ob Mahnverfahren und Schriftverkehr stattfanden oder nicht, umfasst die Datenauskunft ca. 10–60 Seiten.
    (Allein die Zahlungshistorie benötigt je nach Dauer viele Seiten)

    Und nein: Eine Seite mit Adresse und Bankdaten darauf ist noch nicht einmal annähernd eine vollständige Antwort auf die angefragten Daten!

  6. Hallo! Auch ich habe nur das 4-seitige „Standardschreiben bekommen“. Die Vorlage des Antwortschreiben inkl. der 600,-€ richtet sich nun an den HR. Das erste Schreiben ging an den Beitragsservice nach Köln. Ist das so korrekt?
    VG

  7. Danke, habe meine Antwort gefunden. Habe das Schreiben per Mail noch ergänzt um die Beitragsnummer.
    Heute abgeschickt, melde mich bei Antwort
    Danke für Ihren Einsatz

  8. Hallo,
    ich habe das Schreiben (insgesamt 4 Seiten) innerhalb der Frist erhalten und weiß jetzt nicht ob ich ohne weiteres ein Schadenersatz verlangen kann. Dazu müsste ich Nachweisen können, dass mir ein Schaden entstanden ist, oder sehe ich das falsch
    Bin umgezogen und muss seit Oktober 2024 GEZ bezahlen

  9. Guten Morgen Gfrei,

    habe beide Mailadressen verwendet und die Mails sind rausgegeangen.
    Ich wünsche einen schönen Tag

  10. Mail ist um die Beitragsnummer ergänzt raus. Ich überlege das Schreiben, da umfangreicher, zusätzlich per Post zu schicken…
    VG
    MarkusG

    1. Eigentlich haben Sie Recht.
      Bloß wenn man Geld und Ressourcen sparen will, kann man das Kontaktformular auf den zentralen Server der GEZ unter https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/kontakt#step_personendaten ausfüllen und dabei KEINE E-Mail und Telefonnummer angeben. Dann sind Sie mangels Kenntnis alternativer Kontaktwege zum Kunden GEZwungen schriftlich per Post zu antworten. Wählt dort als Anliegen nicht „Auskunft“, sondern immer „Frage zu Beitragkonto“, andernfalls wird es gar nicht gelesen. Der Vorteil ist auch, dass ihr nach Absenden sofort eine Eingangsbestätigung Euch ausdrucken könnt und eine Garantie habt, dass es angekommen ist. Schreibt als letzten Satz noch „Die Frist nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO beginnt mit Speicherung dieser Nachricht auf Ihren Server.“, dann fängt deren Frist direkt nach Absendung an, denn die Nachricht ist ja bereits abgespeichert. Allgemein ist es dumm, dem Staat eine E-Mail und Telefon zu geben. Wenn sie etwas wollen, dann sollen sie auch den Aufwand haben, es schriftlich wohl begründet zu versenden.

  11. gsf
    Ihr Lieben,
    Antwortauskunft ist sehr unvollständig.
    An den MDR Thüringen nun die Nachbesserung und Schadensersatz schicken?
    Seit Dezember 2025 zahle ich nicht und habe mit Datum 02.01.2026 die Zahlungsaufforderung, Mahngebühr und Drohung Zwangsvollstreckung… erhalten. Reagieren ist Einlassung, Nichtreagieren ist konkludente Zustimmung, wie hier verhalten?
    Ich möchte gern spenden, ohne paypal und meine kompletten Daten, gehts anders?
    Danke für euer Wirken. Winterliche Grüße.

  12. Was macht es für einen Unterschied ob ich Option 1 oder 2 wähle?
    Option 1 führt doch früh oder spät zu Option 2.
    Oder hat man mit Option 1 die Chance länger zu Pokern.

  13. Ich habe nur die üblichen 4 Seiten bekommen wovon nur eine die unvollständige Auskunft beinhaltet und eine Anlage mit 7 Punkten für allgemeine Datenschutzhinweise. Aber: stimmt hier was nicht? Ursprungsmail ging an impressum@rundfunkbeitrag.de. Die neue Vorlage geht nun an den RBB (bei mir) der natürlich von nichts weiß und nichts bekommen hat… Auch die Mail-Vorlage ist unvollständig (keine Beitragsnummer). Was soll ich nun tun?

  14. Ich habe nach Erhalt der vierseitigen Standartauskunft und anschließenden Versand des Schadensersatzes und Nachbesserung per Kontaktformular unter https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/kontakt prompt am zweiten Werktag die kurze Antwort erhalten, sie hätten „alle gesetzlichen Auskünfte vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der zu erteilenden Auskunft ist spezialgesetzlich geregelt (§ 11 Abs. 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).“ Die datenübermittelnde Stelle nach Punkt 4 ist dort aber nicht genannt worden. Wie geht es jetzt weiter? Haben Sie schon den nächsten Schritt vorbereitet?

    1. Das erste Feedback… Gratulation. Bin selbst gespannt, wohin nun die Reise geht…

    1. Einschreiben ist immer besser. Den ganzen Schriftverkehr in einem Ordner schön sauber ablegen und dokumentieren ist noch wichtiger.

  15. Welche Zeit/Fristen ist für die Replik-Schadenersatzforderung nach der Antwort GEZ zu beachten. Anders gefragt, die Antwort GEZ ist fristgerecht angekommen, aber unvollständig. Ist noch das volle Monat abzuwarten, da die GEZ ja dann noch Zeit hat, um mit einer vollständigen Beantwortung zu glänzen. Oder ist der Verwaltungsakt-Schriftsatz zeitlich gesehen, schon Grundlage für unsere Schadensersatzforderung? Danke

  16. 1) Ich habe nach Option 1 gehandelt und zunächst Nachbesserung ohne Schadenserstzdrohung gefordert. Die 14 Tage Fristsetzung waren schon am 3/4 Februar abgelaufen. Keine Antwort erhalten! Da ohne Schadensersatzforderung?
    2) Sklave hat am 30.1. eine Frage gestellt. S.o.
    Einem Freund von mir ging es wie Sklave.
    Ich fänd es toll, wenn auf beide Fälle eine Antwort gegeben werden könnte, wie nun weiter in den Fällen zu verfahren sei.
    Oder gibt es die Antworten schon woanders hier?

    1. Wir dröseln das Anfang der kommenden Woche auf. War eigentlich für dieses WE geplant kamen aber private Sachen dazwischen. 🙂

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